Dispensationsgesuche
Dispensationsgesuche oder Urlaubsgesuche müssen so früh wie möglich schriftlich (E-Mail, Konaktformular oder Brief) mit den entsprechenden Beilagen eingereicht werden. Solange kein Entscheid gefällt wurde, besteht die Einrückungspflicht weiter. Grundsätzlich besteht kein Anrecht auf Dienstverschiebung. Wir sind uns bewusst, dass unsere Zivilschutzangehörigen bei uns im Milizsystem tätig sind und reissen sie deshalb nicht unnötig aus ihrem Berufsalltag.
Link E-Mail: zso-niesen@frutigen.ch
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