FAQ’s

Wer muss Zivilschutz leisten?
In den Zivilschutz eingeteilt wird, wer an der Rekrutierung, welche gemeinsam mit der Armee durchgeführt wird, für zivilschutztauglich befunden wurde. Die Schutzdienstpflicht beginnt in dem Jahr, in dem die Grundausbildung absolviert wird, und dauert 14 Jahre. Maximal sind dabei 245 Diensttage zu leisten. Für höhere Unteroffiziere und Offiziere dauert die Dienstpflicht bis zum Ende des Jahres, in dem sie 40 Jahre alt werden.

Informationen für Arbeitgeber
Informationen für Arbeitgeber zur Schutzdienstpflicht (.pdf)

Wie viele Diensttage muss ein Schutzdienstpflichtiger pro Jahr leisten?
Nebst der Grund- und Kaderausbildung können Schutzdienstpflichtige zu 3 bis 21 Tagen pro Jahr für Wiederholungskurse aufgeboten werden. Der Einsatz im Ernstfall bei Katastrophen und Notlagen sowie bei Grossereignissen unterliegt keiner zeitlichen Einschränkung.

Wie und wann wird aufgeboten?
Jeweils im Herbst erhält jeder AdZS eine Anlasseinteilung (Voranzeige) in zweifacher Ausführung mit den im kommenden Jahr zu leistenden planbaren Diensttagen. Sie dient den AdZS sowie den Arbeitgebenden als Terminplanung. Spätestens 6 Wochen vor Dienstbeginn erhalten die AdZS das definitive Aufgebot. Im Ernstfall gilt auch das mündliche Aufgebot (z.B. Telefon oder SMS), welches nachträglich schriftlich bestätigt wird. Einige Funktionsträger werden auch über die regionale Einsatzzentrale der Kantonspolizei (REZ) aufgeboten.

Wie wird alarmiert?
Das Kommando, die Dienstleitung und die Mannschaft werden im Fall eines Einsatzes über die REZ, via eCall oder per Telefon alarmiert. Unter dem Jahr finden Probealarme statt.

Was muss ich tun, wenn ich einrücken sollte und krank bin oder vorher einen Unfall hatte?
Im Krankheitsfall oder wenn Sie einen Unfall erlitten haben, ist so früh wie möglich (spätestens zum Einrückungszeitpunkt) die Zivilschutzstelle zu verständigen und ein Arztzeugnis zuzustellen.

Was geschieht, wenn ich den Dienst verschieben möchte?
Mitte November erhalten Sie die Dienstanzeige des Folgejahres. Sollten Sie dann eine Dienstverschiebung wünschen, kann diese bis Ende Jahr telefonisch besprochen werden. Anschliessend ist ein schriftliches Gesuch nötig. Das definitive Aufgebot erhalten Sie spätestens sechs Wochen vor dem Einsatz (ausgenommen KATA-Einsätze). Zu diesem Zeitpunkt besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Dienstverschiebung mehr. In dringenden Fällen muss das Gesuch (vom Schutzdienstpflichtigen persönlich) mit Beilagen bis 14 Tage vor Kursbeginn bei der Zivilschutzstelle sein. Die Einrückungspflicht gilt, bis eine schriftliche Dispensation vorliegt.